Die Arbeitsgerichte Saarbrücken, Neunkirchen und Saarlouis werden ab dem 1. April 2018 zusammengefasst und ihre Tätigkeit zukünftig als Arbeitsgericht Saarland ausüben. Der Standort des Gerichts wird die Hardenbergstraße 3 in 66119 Saarbrücken sein. Dort wird auch das Landesarbeitsgericht Saarbrücken seinen Sitz haben. Der Umzug der Gerichtsbarkeit erfolgt über die Ostertage.
(Vgl. Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Saarlandes Nr. 3/2018 vom 27. März 2018)