Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und Anghörige anderer freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Vorraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen EURO für jeden Versicherungsfall.
(Vgl. BGBl 2013, 2386).